Kategorie: Betriebliche Absicherung | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Zu niedrige Deckungssummen: Warum alte Haftpflichtverträge Hamburger Handwerksbetriebe existenziell gefährden
Viele Handwerksbetriebe in Hamburg, Rissen, Wedel, Pinneberg und dem gesamten Hamburger Umland arbeiten seit Jahren mit einer Betriebshaftpflichtversicherung – und fühlen sich abgesichert. Was sie nicht wissen: Ihr Vertrag stammt womöglich aus einer Zeit, als 2 oder 3 Millionen Euro Deckungssumme für Sachschäden als ausreichend galten.
Im dicht bebauten Hamburger Stadtgebiet ist das heute gefährlich wenig.
Das Szenario: Ein Dachstuhlbrand in Hamburg-Eimsbüttel, Altona oder der Speicherstadt
Stellen Sie sich vor, ein Dachstuhlbrand, der auf Ihre Arbeit zurückzuführen ist, greift in einem dicht bebauten Hamburger Wohnviertel auf Nachbargebäude über. Rauch, Löschwasser, Ruß – in einer typischen gründerzeitlichen Blockrandbebauung zwischen Ottensen und Winterhude sind drei, vier, manchmal fünf Gebäude betroffen, bevor die Feuerwehr die Lage unter Kontrolle hat.
Was folgt, ist nicht nur ein Sachschaden. Es ist eine Kaskade.
- Mehrere Eigentümer mit beschädigten Gebäuden und Wohnungen
- Mieter, die vorübergehend umquartiert werden müssen
- Gewerbebetriebe im Erdgeschoss – Einzelhandel, Cafés, Arztpraxen –, die tagelang oder wochenlang schließen müssen
- Betriebsunterbrechungsschäden der betroffenen Unternehmen, die sich pro Tag und Betrieb schnell auf mehrere tausend Euro summieren
Warum gerade Hamburg und das Umland besonders exponiert sind
Handwerksbetriebe aus Rissen, Wedel, Pinneberg, Norderstedt, Ahrensburg oder Buxtehude arbeiten regelmäßig im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Wer Aufträge in der Speicherstadt, im Kontorhausviertel, in Altona-Altstadt, Eimsbüttel oder Harvestehude annimmt, arbeitet in einem der dichtest bebauten städtischen Umfelder Norddeutschlands.
Hier treffen mehrere Faktoren zusammen, die das Schadenpotenzial strukturell erhöhen:
- Historische Bausubstanz: Gründerzeitbauten und Klinkerfassaden brennen anders als Neubauten. Brandschutzabtrennungen zwischen Gebäudeteilen fehlen häufig oder entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
- Enge Bebauung: Brandübertragung auf Nachbargebäude ist im Hamburger Stadtgebiet strukturell wahrscheinlicher als im ländlichen Raum.
- Hohe Gewerbedichte im Erdgeschoss: Gastronomie, Einzelhandel, Praxen und Büros in Erdgeschosszonen bedeuten: Jeder Ausfalltag erzeugt sofort Drittschäden durch Betriebsunterbrechung.
- Immobilienwerte: Die Quadratmeterpreise für Wohn- und Gewerbeflächen in Hamburg liegen auf einem historisch hohen Niveau. Sachschäden kosten hier schlicht mehr als anderswo.
Das Rechenbeispiel: Was eine zu niedrige Deckungssumme kosten kann
| Sachschaden Gebäude (4 × ca. 400.000 €) | 1.600.000 € |
| Hotelkosten für verdrängte Mieter (6 Wochen) | 95.000 € |
| Betriebsunterbrechung Café (8 Wochen, 3.500 €/Woche) | 28.000 € |
| Betriebsunterbrechung Einzelhandel (8 Wochen, 5.000 €/Woche) | 40.000 € |
| Betriebsunterbrechung Physiotherapiepraxis (8 Wochen) | 32.000 € |
| Anwalts- und Gutachterkosten | 45.000 € |
| Sonstige Drittschäden, Reinigung, Entsorgung | 60.000 € |
| Gesamtschaden (exemplarisch) | ca. 1.900.000 € |
In diesem Beispiel würde eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro noch ausreichen. Aber: Das ist ein moderates Szenario. Liegt das betroffene Objekt in der Speicherstadt, in der HafenCity oder in einem hochpreisigen Stadtteil wie Blankenese oder Harvestehude, und sind mehrere Gewerbebetriebe mit höherem Tagesumsatz betroffen, verschieben sich die Zahlen schnell in Richtung 6 bis 8 Millionen Euro.
Wer dann nur 3 Millionen Euro gedeckt hat, haftet für die Differenz mit seinem Privatvermögen – und dem des Betriebs.
Was heute als Mindestdeckung gilt – und was empfehlenswert ist
Für Handwerksbetriebe, die im Hamburger Stadtgebiet oder im dicht besiedelten Umland tätig sind, gilt heute:
- 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden als absolutes Minimum für Betriebe, die in städtischen Lagen arbeiten
- 10 Millionen Euro für Betriebe mit Tätigkeiten in Bereichen mit hoher Gewerbedichte, denkmalgeschützten Gebäuden oder besonderer Brandlast (z. B. Dachdeckerarbeiten, Schweißarbeiten, Heizungsinstallation)
- Zusatzbaustein Vermögensschäden – für Fälle, in denen Dritte nicht nur Sach-, sondern auch reine Vermögensschäden geltend machen
- Regelmäßige Anpassung – mindestens alle drei Jahre, besser jährlich: Wächst der Betrieb, muss die Police mitwachsen
Was Sie jetzt prüfen sollten
Werfen Sie einen Blick in Ihren aktuellen Haftpflichtvertrag und prüfen Sie drei Punkte:
- Welche Deckungssumme ist für Sachschäden vereinbart – und gilt diese je Schadenereignis oder je Versicherungsjahr?
- Wann wurde der Vertrag zuletzt angepasst – und hat sich Ihre Tätigkeit oder Ihr Auftragsgebiet seitdem verändert?
- Gibt es eine Maximierung, die die Gesamtleistung im Versicherungsjahr begrenzt?
Wenn Sie dabei Unklarheiten feststellen oder wenn der letzte Vertragsdurchsicht mehr als drei Jahre zurückliegt, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Überprüfung.
Als Versicherungsmakler mit Büro in Hamburg Rissen berate ich Handwerksbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet sowie im Umland – von Wedel und Pinneberg über Norderstedt bis Buxtehude und Lüneburg. Ich schaue mir an, was Sie haben, erkläre, was das bedeutet, und zeige Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
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